Gesetze / Schweinehaltungshygieneverordnung
SchHaltHygV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 SchHaltHygV →
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