Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schulämterverordnung
SchÄV§ 3 Übertragung überregionaler Aufgaben
Stand: 02.08.2026
Zur Ausübung der Schulaufsicht werden den staatlichen Schulämtern für den Bereich anderer staatlicher Schulämter die in der Anlage festgelegten Zuständigkeiten übertragen.