Gesetze / Sanitätsdienstvergütungsverordnung
SanDVergV§ 5 Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung
Je Stunde der Gesamtzeit erhalten Vollzeitbeschäftigte
| der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 | 14,00 Euro, |
| der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 | 18,00 Euro, |
| der Besoldungsgruppe A 13 | 24,00 Euro, |
| der Besoldungsgruppe A 14 | 26,00 Euro, |
| der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 | 28,00 Euro. |
Änderungsverlauf
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11.08.2017 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2017 (BGBl. I 3231)
BGBl. 2017 I S. 3231
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.