Gesetze / Sanitätsdienstvergütungsverordnung
SanDVergV§ 4 Gesamtzeit
Stand: 10.06.2019
Die berücksichtigten Zeiten eines Kalendermonats sind zu addieren und danach auf volle Stunden zu runden (Gesamtzeit). Bei einem Bruchteil von mindestens 30 Minuten wird aufgerundet; ansonsten wird abgerundet.