Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesbank Sachsen Umwandlungsgesetz
SachsenLBUmwG§ 6 Fortgeltung von Dienstvereinbarungen
Stand: 26.08.2026
Die in der Sachsen LB im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der Aktiengesellschaft bis zum Inkrafttreten neuer Regelungen als Betriebsvereinbarungen weiter.