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§ 6 SachsenLBUmwG (Sachsen) — Fortgeltung von Dienstvereinbarungen

Landesbank Sachsen Umwandlungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in der Sachsen LB im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der Aktiengesellschaft bis zum Inkrafttreten neuer Regelungen als Betriebsvereinbarungen weiter.