Die in der Sachsen LB im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der Aktiengesellschaft bis zum Inkrafttreten neuer Regelungen als Betriebsvereinbarungen weiter.
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Die in der Sachsen LB im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der Aktiengesellschaft bis zum Inkrafttreten neuer Regelungen als Betriebsvereinbarungen weiter.