Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesbank Sachsen Umwandlungsgesetz
SachsenLBUmwG§ 3 Wirkung der Eintragung
Stand: 26.08.2026
Die Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister hat folgende Wirkungen:
1. Die Sachsen LB besteht als Aktiengesellschaft weiter.
2. Die Anteilseigner der Sachsen LB im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung sind an der Aktiengesellschaft nach Maßgabe des Aktiengesetzes und der Satzung als Aktionäre beteiligt.