Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesbank Sachsen Umwandlungsgesetz

SachsenLBUmwG

§ 3 Wirkung der Eintragung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister hat folgende Wirkungen:

1. Die Sachsen LB besteht als Aktiengesellschaft weiter.

2. Die Anteilseigner der Sachsen LB im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung sind an der Aktiengesellschaft nach Maßgabe des Aktiengesetzes und der Satzung als Aktionäre beteiligt.

§ 2 § 4