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§ 3 SachsenLBUmwG (Sachsen) — Wirkung der Eintragung

Landesbank Sachsen Umwandlungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister hat folgende Wirkungen:

1. Die Sachsen LB besteht als Aktiengesellschaft weiter.

2. Die Anteilseigner der Sachsen LB im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung sind an der Aktiengesellschaft nach Maßgabe des Aktiengesetzes und der Satzung als Aktionäre beteiligt.