Gesetze / Sachenrechts-Durchführungsverordnung
SachenR-DV§ 14 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BGH, 27.02.2015 – V ZR 133/14Haftung des Grundstücksverkäufers bei Rechtsmängeln: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung bei Belastung verkaufter Grundstücke im Beitrittsgebiet mit einem Abwasserleitungsrecht in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach GesetzesänderungZitiert von 4
- BGH, 24.11.2005 – V ZB 95/05
- BGH, 24.11.2005 – V ZB 94/05Zitiert von 1
- OLG Rostock, 16.12.2011 – 3 U 35/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung tritt am 11. Januar 1995 in Kraft.