Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz

SaatG

§ 37 Aufgaben

Stand: 10.06.2019

Bund

Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.

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