Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz
SaatG§ 37 Aufgaben
Stand: 10.06.2019
Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.