Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sachsenfonds-Gesetz
SaFoG§ 8 Verordnungsermächtigung
Stand: 26.08.2026
Die Staatsregierung regelt im Benehmen mit den kommunalen Landesverbänden durch Rechtsverordnung das Nähere zu den Voraussetzungen der Zuweisungen nach § 2 Absatz 2, zur Höhe und zum Abrechnungsverfahren der Zuweisungen, zur Selbstbeteiligung der Kommunen sowie zu den Zuständigkeiten für die Bewilligung.