Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sachsenfonds-Gesetz

SaFoG

§ 5 Wirtschaftsplan

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Fondsverwalter erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan. Das Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr. Der Wirtschaftsplan enthält alle im Wirtschaftsjahr zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben. Der Wirtschaftsplan ist dem Staatshaushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr als Anlage beizufügen.

§ 4 § 6