Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
SaAusbV 2005§ 2 Ausbildungsdauer
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Fahrzeugsattlerei,
2.
Reitsportsattlerei und
3.
Feintäschnerei
gewählt werden.