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§ 2 SaAusbV 2005 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Fahrzeugsattlerei,
2.
Reitsportsattlerei und
3.
Feintäschnerei

gewählt werden.