Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sorben/Wenden-Gesetz
SWG§ 12 Medien
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SWG/12#abs-1 (1) Im Programm der öffentlich-rechtlichen Medien sind der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache angemessen Rechnung zu tragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SWG/12#abs-2 (2) Das Land Brandenburg wirkt darauf hin, daß die sorbische/wendische Kultur und Sprache auch in privaten Medien Berücksichtigung finden.