Gesetze / Wahlordnung für die Sozialversicherung
SVWO§ 56 (weggefallen)
Stand: 18.06.2026
Wird zitiert von 2
- SG Kassel, 09.08.2018 – S 11 R 250/17Zitiert von 2
- SG Kassel, 09.08.2018 – S 11 R 246/17Zitiert von 3
2 Entscheidungen zu § 56 SVWO →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 56 SVWO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.