Gesetze / Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar

SVSaarAnglG

§ 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, das Zweite und Fünfte Buch der Reichsversicherungsordnung sowie die zu ihrer Änderung, Ergänzung und Durchführung erlassenen Vorschriften gelten im Saarland in der im übrigen Bundesgebiet geltenden Fassung.

→§ 2