Gesetze / Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
SVHV§ 34 Verbände, Vereinigungen
Stand: 10.06.2019
Für die Verbände und die sonstigen Vereinigungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung entsprechend.