Gesetze / Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
SVHV§ 19 Deckungsfähigkeit
Stand: 10.06.2019
Deckungsfähige Ausgaben dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.