Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 47 Rückzahlung
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 01.06.2023 – 13 LA 55/22
- VG Düsseldorf, 29.10.2018 – 13 K 14528/17
- OVG NRW, 01.07.2021 – 1 A 4819/18Zitiert von 2
- OVG NRW, 14.11.2012 – 1 A 739/11Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 13.08.2024 – 2 LA 23/20
- VG Koblenz, 01.09.2021 – 2 K 980/20.KO
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 21.02.2011 – 27 K 3130/09
- OVG NRW, 17.12.2008 – 1 A 282/07Zitiert von 9
- OVG NRW, 04.06.2008 – 1 A 4629/06Zitiert von 5
11 Entscheidungen zu § 47 SVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 SVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVG%202025/47#abs-1 (1) Die Kapitalabfindung ist insoweit zurückzuzahlen, als
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVG%202025/47#abs-2 (2) Die Kapitalabfindung ist abweichend von Absatz 1 Nummer 2 nicht zurückzuzahlen, wenn der Ruhestand gemäß § 51 Absatz 5 des Soldatengesetzes endet. Der der Kapitalabfindung zugrundeliegende Teil des Ruhegehalts ist für die Zeit der Wiederverwendung von den Dienstbezügen einzubehalten und an die Kasse abzuführen, die für die Zahlung des Ruhegehalts zuständig war. Wird die wiederverwendete Berufssoldatin oder der wiederverwendete Berufssoldat erneut in den Ruhestand versetzt, so sind hinsichtlich der restlichen Kapitalabfindung die §§ 45 bis 49 anzuwenden; wird sie oder er ohne einen Anspruch auf Ruhegehalt entlassen, so ist sie oder er nach Maßgabe des § 48 zur Rückzahlung verpflichtet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SVG%202025/47#abs-3 (3) Der oder dem Abgefundenen kann vor Ablauf von zehn Jahren auf Antrag der Teil des Ruhegehalts, der durch die Kapitalabfindung erloschen ist, gegen Rückzahlung der Abfindungssumme wieder bewilligt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen.