Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 30. November 2006 zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

STVREGISTERPORTALLAENDER_G

§ 1

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/STVREGISTERPORTALLAENDER_G/1#abs-1 (1) Dem in Brüssel am 30. November 2006 geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/STVREGISTERPORTALLAENDER_G/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2