Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Grundschulen
SOGS§ 2 Arbeitsweise der Grundschule
Stand: 26.08.2026
Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen der Kinder an. Sie arbeitet leistungs- und kindorientiert und beachtet die Verschiedenartigkeit der Kinder.