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§ 2 SOGS (Sachsen) — Arbeitsweise der Grundschule

Schulordnung Grundschulen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen der Kinder an. Sie arbeitet leistungs- und kindorientiert und beachtet die Verschiedenartigkeit der Kinder.