Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Heide“
Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9940/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von 6 133,2 ha.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9940/2#abs-2 (2) Das Landschaftsschutzgebiet umfasst im Wesentlichen den zusammenhängenden Waldbestand einschließlich seiner Lichtungen, Wiesenflächen und Gewässer
in der Landeshauptstadt Dresden auf Teilen der Gemarkungen Dresdner Heide, Hellerau, Hellerberge, Klotzsche, Langebrück, Lausa mit Friedersdorf, Loschwitz, Neustadt, Trachenberge, Trachau, Weißer Hirsch, Weißig, Wilschdorf;
in der Stadt Radeberg auf Teilen der Gemarkungen Liegau-Augustusbad, Radeberg und Ullersdorf;
in der Gemeinde Moritzburg auf Teilen der Gemarkung Boxdorf sowie
in der Stadt Radebeul auf Teilen der Gemarkung Radebeul.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9940/2#abs-3 (3) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte vom 19. Februar 2008 im Maßstab M 1 : 40 000 und in einer Flurkarte der Stadtverwaltung Dresden vom 19. Februar 2008 im Maßstab M 1 : 15 000 im Original grün eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung wird ohne Karten im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, im Sächsischen Amtsblatt wird darauf hingewiesen. Die Verordnung mit Karten wird bei der Stadtverwaltung Dresden, Umweltamt, untere Naturschutzbehörde in 01069 Dresden, Grunaer Straße 2, im Raum W 238a auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung im Dresdner Amtsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9940/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten ist nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung Dresden, Umweltamt niedergelegt und während der Sprechzeiten durch jedermann kostenlos einsehbar.