Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von …Artikel 16
Stand: 26.08.2026
Das in der Stadt Hartha gelegene und in der Anlage 16 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -86 Granulit Steina wird aufgehoben.