Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von …Artikel 15
Stand: 26.08.2026
Das in der Stadt Penig gelegene und in der Anlage 15 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -77 Kellerberg wird aufgehoben.