Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von …Artikel 17
Stand: 26.08.2026
Das in der Gemeinde Nebelschütz gelegene und in der Anlage 17 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -130 Granodiorit Miltitz wird aufgehoben.