Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rutschung P“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 3 Schutzzweck
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9759/3#abs-1 (1) Schutzzweck ist sowohl der Erhalt der Rutschung P in ihrer gegenwärtigen, landschaftsprägenden Gestalt als auch die Sicherung des weitgehend ungestörten Sukzessionsverlaufs im Rutschungsgebiet. Das Rutschungsgebiet legt ein einmaliges Zeugnis ab von der Zeit der Braunkohleentstehung bis zu ihrer Gewinnung und ist in der südlichen Oberlausitz das einzige Gebiet, in dem eine ungestörte Naturentwicklung bergbaulich beeinflusster Flächen von der Erstbesiedlung bis zu den natürlichen Waldgesellschaften zu beobachten ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9759/3#abs-2 (2) Schutzzweck ist insbesondere
1. die eigendynamische Entwicklung eines vielfältigen Biotopmosaiks aus unterschiedlichen Vorwaldstadien, ruderalen Gras- und Hochstaudenfluren, Sümpfen, naturnahen Kleingewässern und Rohbodenstandorten. Langfristiges Entwicklungsziel ist hier die Etablierung der potenziell natürlichen Waldgesellschaften. In der Sonderschutzzone soll dies von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigt erfolgen. In den aufgeforsteten Flächen erfolgt eine langfristige Förderung von Waldgesellschaften der potenziellen natürlichen Vegetation des Naturraumes Oberlausitz bei gleichzeitiger Sicherung bereits vorhandener größerer Offenlandbereiche und der Entwicklung artenreicher Ökotone;
2. der Erhalt der Rutschung P in ihrer gegenwärtigen Gestalt als prägender Bestandteil des Landschaftsbildes am Ufer des entstehenden Restsees als Zeugnis der Entstehungs- und Nutzungsgeschichte der Braunkohle;
3. die Sicherung weitgehend unbeeinträchtigter Sukzessionsabläufe in den sich herausbildenden Flachwasserzonen und den daran angrenzenden Uferbereichen;
4. die Entwicklung eines flachen, reich strukturierten Uferabschnittes im Berzdorfer Restsee mit einer gewässertypischen Unterwasserflora und einem breiten Röhrichtgürtel als Voraussetzung für ein störungsfreies Vogelbrutgebiet;
5. die Erhaltung und Entwicklung der artenreichen Lebensgemeinschaften mit einer Vielzahl von besonders geschützten, seltenen und gefährdeten Pflanzenarten (insbesondere Heilziest, Buntes Vergissmeinnicht, Echtes Tausendgüldenkraut, diverse habichtskräuter, Zweizeilige Segge, Schmalblättriges Wollgras, Schild-Wasserhahnenfuß und Zwerg-Laichkraut);
6. das Gebiet als Lebensraum, Brut-, Rast- und Nahrungshabitat für eine wegen ihrer Mannigfaltigkeit und Seltenheit in besonderem Maße schutzwürdige Tierwelt zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln sowie Störungen fernzuhalten (insbesondere für Rebhuhn, Braunkehlchen, Sperbergrasmücke, Zwergtaucher, Kreuzotter, Ringelnatter, Zauneidechse, Kammmolch, Laubfrosch, Knoblauchkröte, Keilflecklibelle, Frühen Schilfjäger und Mond-Azurjungfer);
7. die Erhaltung und Entwicklung des Gesamtgebietes und seiner Teile in ihrem räumlichen und funktionellen Zusammenhang unter Vermeidung direkter Stoffeinträge, Zerschneidungen sowie innerer und äußerer Störeinflusse;
8. die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes aus wissenschaftlichen Gründen zur Dokumentation geologischer und nutzungsgeschichtlicher Prozesse sowie zur vergleichenden Untersuchung und Beobachtung von Sukzessionsabläufen.