Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Vereinigung der Innungskrankenkassen im Freistaat Sachsen zu einer Innungskrankenkasse Sachsen
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Vereinigung der Innungskrankenkassen im …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 5. Juni 1998
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler