Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern …

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9416/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9416/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 9. Mai 2007

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft

Stanislaw Tillich

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