(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 9. Mai 2007
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Stanislaw Tillich