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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9337/1#abs-1 (1) Dem am 11. Januar 2007 von dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9337/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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