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Artikel 1 SN-9337 (Sachsen)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem am 11. Januar 2007 von dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.