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Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen MahngerichtsArtikel 9
Stand: 26.08.2026
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig berufenen Organe der vertragsschließenden Länder und Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt frühestens am 1. Mai 2007 in Kraft, andernfalls am ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt folgt.
Magdeburg, den 19. Dezember 2006
Für das Land Sachsen-Anhalt
In Vertretung des Ministerpräsidenten
Die Ministerin der Justiz
Prof. Dr. Angela Kolb
Dresden, den 28. Dezember 2006
Für den Freistaat Sachsen
In Vertretung des Ministerpräsidenten
Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth
Erfurt, den 11. Januar 2007
Für den Freistaat Thüringen
In Vertretung des Ministerpräsidenten
Der Justizminister
Harald Schliemann