Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- Chemnitztal“
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5622/2#abs-1 (1) Ausgliederungsgegenstand ist das Flurstück 451 der Gemarkung Burkersdorf.
Diese zirka 4,2 Hektar große Fläche befindet sich nahe des westlichen Ortsrandes der Stadt Burgstädt im Winkel zwischen der Peniger Straße und der Chursdorfer Straße.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5622/2#abs-2 (2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 27. November 2006 im Maßstab 1 : 2 500 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.
Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.