nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 SN-5622 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- Chemnitztal“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ausgliederungsgegenstand ist das Flurstück 451 der Gemarkung Burkersdorf.

Diese zirka 4,2 Hektar große Fläche befindet sich nahe des westlichen Ortsrandes der Stadt Burgstädt im Winkel zwischen der Peniger Straße und der Chursdorfer Straße.

(2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 27. November 2006 im Maßstab 1 : 2 500 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.

Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.