Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturschutzgebietes „Muldenwiesen“
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5589/2#abs-1 (1) Ausgliederungsgegenstand ist der südwestliche Teil des Flurstücks 840/11 der Gemarkung Friedrichsgrün.
Diese zirka 0,61 Hektar große Fläche, die durch ein landwirtschaftliches Anwesen charakterisiert ist, befindet sich im Offenland zwischen der Ortslage Friedrichsgrün und der Zwickauer Mulde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5589/2#abs-2 (2) Die ausgegliederte Fläche ist auf einer kombinierten Übersichts- (Maßstab 1 : 10 000) und Flurkarte (Maßstab 1 : 2 000) des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 7. November 2006 mit je einer roten Grenzlinie eingetragen.
Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.