Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen …Artikel 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5414/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5414/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 29. Juni 1998
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Minsiterpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Umwelt und Landesentwicklung
Arnold Vaatz