(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 29. Juni 1998
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Minsiterpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Umwelt und Landesentwicklung
Arnold Vaatz