Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände …Eingangsformel
Stand: 27.08.2026
Der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen den folgenden Staatsvertrag: