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Eingangsformel SN-5362 (Sachsen)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen den folgenden Staatsvertrag: