Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände …

Artikel 1

Stand: 27.08.2026

Sachsen

In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben über die Landesgrenze hinweg nach Maßgabe der Artikel 2 und 3 Zweckverbände gebildet und Zweckvereinbarungen abgeschlossen oder ausgedehnt werden.

Artikel 2