Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung zur Abfallrückholung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung zur …

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5354/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5354/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 24. August 2000

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Umwelt und Landwirtschaft

In Vertretung

Stanislaw Tillich

Staatsminister für Bundes- und

Europaangelegenheiten

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