Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung zur Abfallrückholung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung zur …Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5354/1#abs-1 (1) Dem Staatsvertrag zwischen den Bundesländern über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5354/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.