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Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Artikel 9 Schlußbestimmungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5350/9#abs-1 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald ausgetauscht werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5350/9#abs-2 (2) Der Vertrag einschließlich des Schlußprotokolls, das Bestandteil dieses Vertrages ist, tritt am Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Dresden, den 7. Juni 1994

Für den Freistaat Sachsen

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Ministerpräsiden

Für den Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden

Siegmund Rotstein

Vorsitzender

Für die Jüdische Gemeinde Chemnitz

Siegmund Rotstein

Vorsitzender

Für die Jüdische Gemeinde zu Dresden

Roman König

Vorsitzender

Für die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig

Aron Adlerstein

Vorsitzender

Artikel 8