(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald ausgetauscht werden.
(2) Der Vertrag einschließlich des Schlußprotokolls, das Bestandteil dieses Vertrages ist, tritt am Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Dresden, den 7. Juni 1994
Für den Freistaat Sachsen
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Ministerpräsiden
Für den Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden
Siegmund Rotstein
Vorsitzender
Für die Jüdische Gemeinde Chemnitz
Siegmund Rotstein
Vorsitzender
Für die Jüdische Gemeinde zu Dresden
Roman König
Vorsitzender
Für die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig
Aron Adlerstein
Vorsitzender