Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock

Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem …

Eingangsformel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

und der Freistaat Thüringen

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag.

§ 1