Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock
Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem …Eingangsformel
Stand: 26.08.2026
Das Land Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
und der Freistaat Thüringen
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag.