Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister
Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das …§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Führung des Binnenschiffsregisters wird dem Amtsgericht Magdeburg für das Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.