Die Führung des Binnenschiffsregisters wird dem Amtsgericht Magdeburg für das Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.
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Die Führung des Binnenschiffsregisters wird dem Amtsgericht Magdeburg für das Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.