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Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister …

§ 4

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt.Die Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

Potsdam, den 29. August 1994

Für das Land Brandenburg

der Ministerpräsident

vertreten durch den Minister der Justiz

Dr. Bräutigam

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Für den Ministerpräsidenten

Der Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten

Helmrich

Für den Freistaat Sachsen

Für den Ministerpräsidenten

Der Staatsminister der Justiz

Heitmann

Für das Land Sachsen-Anhalt

Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt

Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Schubert

Für den Freistaat Thüringen

Der Ministerpräsident

vertreten durch den Justizminister

In Vertretung

Dr. Gasser

§ 3